Eigentümer, Käufer und Mieter sollen erkennen können, welche Verbräuche und Energiekosten sie erwarten.
Nicht alle Hausbesitzer sind automatisch verpflichtet, sich einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Auch wenn manche Anbieter das behaupten. Wer zum Beispiel in seinem eigenen, längst fertiggestellten Haus wohnt, braucht ihn nicht.
Anders schaut es aus, wenn Sie eine neue Immobilie bauen. Dann müssen Sie sich tatsächlich immer einen Energieausweis ausstellen lassen. Auch als Eigentümer von Bestandsimmobilien benötigen Sie ein solches Dokument, sobald Sie eine Wohnung oder ein Haus neu vermieten oder verkaufen möchten. Denn Käufer oder Neu-Mieter haben ein Recht darauf, sich vor ihrer Entscheidung Informationen über die Energieeffizienz ihres neuen Heims vorlegen zu lassen.
Einen Energieausweis müssen Sie auch dann haben, wenn Sie Ihr Gebäude umfassend sanieren und dabei eine energetische Gesamtbilanzierung nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz durchführen lassen.
Es gibt grundsätzlich Bedarfs- und Verbraucherausweise. Diese beiden Varianten führen allerdings häufig zu unterschiedlichen Einschätzungen über den Energiestandard. Das liegt daran, dass die notwendigen Daten auf unterschiedlichen Wegen erhoben oder berechnet werden. Bedarfsausweise sind meistens teurer als Verbrauchsausweise, haben aber auch mehr Aussagekraft. In der Regel sind alle Arten von Energieausweisen 10 Jahre lang gültig.